Die Sicherheit Ihrer Schankanlage früher
Die Sicherheit Ihrer Schankanlage heute
Sie als Betreiber haften für Ihre Schankanlage. Es darf durch die Schankanlage kein Schaden an Dritten entstehen. (z.B. Gäste, Lieferanten oder auch Angestellte)
Es geht aber auch um Ihre eigene Sicherheit. Lassen Sie daher eine Gefährdungs-
beurteilung Ihrer Schankanlage von einem Profi erstellen.
So können eventuelle Schwachstellen erkannt und abgestellt werden.
Neuer Flyer der BGN: Sicherer Betrieb von Getränkeschankanlagen
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat einen neuen Flyer "Hinweise zum sicheren Betrieb einer Getränkeschankanlage" erstellt.
Schauen Sie mal rein. Klicken Sie die Adresse einfach an: